Eigengeschäft

Eigengeschäft
Eigengeschäft,
 
Eigenhandel, ein Geschäft, bei dem jemand im eigenen Namen für eigene Rechnung kauft oder verkauft. Im Wertpapierhandel fungieren Kreditinstitut bei Geschäften in amtlich nicht notierten Werten, bei ohne Maklervermittlung abgeschlossenen Geschäften in Börsenpapieren sowie bei Börsengeschäften auf eigene Rechnung stets als Eigenhändler, nicht als Kommissionäre. Eine Sonderform des Eigengeschäfts ist das Tafelgeschäft.

Universal-Lexikon. 2012.

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